Haben Sie einen Teil der Ware retourniert?
Für die von Ihnen retournierten Artikel erstellen wir eine Gutschrift/Rechnungskorrektur.
Sie haben folgende Möglichkeiten, den Betrag per Überweisung zu begleichen:
Retournierte Artikel abziehen:
Sie können die retournierte Ware vom Rechnungsbetrag abziehen. Bitte beachten Sie, dass die Positionen auf der Rechnung netto ausgewiesen sind. Die Mehrwertsteuer muss bei der Überweisung berücksichtigt werden. Achten Sie außerdem darauf, auch die Versandkosten zu berücksichtigen.
Zahlung nach Erstellung der Gutschrift/Rechnungskorrektur:
Nach Erhalt der Gutschrift/Rechnungskorrektur kann der Betrag vom ursprünglichen Rechnungsbetrag abgezogen und anschließend der reduzierte Betrag überwiesen werden.
Überweisung Gesamtbetrag und Rückerstattung:
Wenn Sie den Gesamtrechnungsbetrag an uns überwiesen haben, erstatten wir Ihnen nach Erstellung der Gutschrift/Rechnungskorrektur ein entstehendes Guthaben.